> orgiastische Tierobjektifizierung / orgiastischer Speziesismus
Der Fall der Ortolan-Ammer, Hortulan … :
Geht es um Ausrottung oder Barbarei? Der Fallstrick der Naturschutz-Rhetorik besteht darin, dass sie offen eine entscheidende Lücke in der Ethik aufrechterhält, die berücksichtigt und in Bezug auf die Rechtsprechung behandelt werden muss https://smithsonianmag.com/smart-news/ortolans-birds-enjoyed-french-delicacy-are-being-eaten-extinction-180972272/ [Zugriff 19.07.2023] #antispe
Andernfalls gibt es keine Möglichkeit, der menschlichen Unfähigkeit zur Selbstregulierung aus dem Weg zu gehen. Die theoretisch implizite Botschaft, dass: „Solange es eine ausreichend große Menge von euch gibt … lassen wir das orale Spektakel der Folter einfach weiterlaufen“ ist fakisch ein technokratischer Kafkaismus.
So verkommt ein Tierrechtsthema zu einem eher logistischen Problem von Bestandszahlen. Da wir bislang nur ein speziesistisches homozentrisches Rechtsverständnis haben, ist die Behandlung des Vogels als „Sache“ hier Teil des pseudo-ökologischen zoologisch-biologistischen Blickwinkels.
Eine tierrechtskompatible Lösung ist eine politische Lösung durch einen vernünftigeren EU weiten Vogelschutz, der eben nicht allein die „Art“ als Summe ihrer Teile, sondern den Vogel an sich schützt, usw. Grundlagen sollten auch in bereits geltendem Rechtstermini formulierbar sein.
Siehe dazu:
Tierrechte und Umweltschutz > https://simorgh.de/about/tierrechte-und-umweltschutz-2/
und die segregativen Ansätze > https://tierrechtsethik.de/die-segregativen-ansaetze/