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Tierbefreiung

Tierbefreiung:

Dieser Begriff wird allgemeinhin in der Bewegung von Menschen, die sich für Nichtmenschen engagieren, als der emanzipativste Begriff gehandelt. Problematisch ist, dass der leibliche Befreiungsakt hier in der Regel an Theorien gekoppelt ist, die mehr auf die Bekämpfung von „Ausbeutung“ fokussieren, statt auf „Unrecht“. Die Herabsetzung von Tieren in unseren Gesellschaften bedeutet jedoch das gleichzeitige in Abrede stellen der Kapazität zum Freisein. Dies bildet bei Tierbefreier*innen aber keinen Gegenstand in dem Anspruch auf eine menschliche Befreiungstat. Dass andere Menschen immer wieder und immer weiter Tiere einsperren, als Ausdruck dessen, was diese Menschen diesen Tieren in Abrede stellen, lässt sich allein durch das Öffnen von Mauern, Zäunen, Stall und Käfig nicht lösen. Die „theoretischen Käfige“ müssen mit geöffnet werden, damit überhaupt keine Käfige mehr gebaut werden und Lebensräume nicht geraubt werden.

Die Tierbefreiungsbewegung bemüht sich nicht um eine Enthebelung von kulturellen und theoretischen Entmachtungsfaktoren gegenüber der Tierlichkeit, allein indem sie große Ansprüche auf politische Unabhängigkeit ihrer eigenen Bewegung erhebt. Der Anspruch zum Beispiel darauf, dass verbriefte Rechte nicht nötig seien bei Nichtmenschen, bei einen selbst als Menschen aber schon, macht die Bewegung unglaubwürdig. Ebenso der sozio-ethische Ausschluss von Tierlichkeit. Wie sollen Tiere weltweit von einer Gruppe von Menschen „befreit“ werden, wenn diese Gruppe von Menschen selbst Mitträger von Entmachtungs- und Einsperrungsvorrichtungen sind – aufgrund ihres Unterlassens, die Mechanismen auf gesamtkultureller Ebene zu demontieren, die die konstante geistige Abwertung von Nichtmenschen ermöglicht?

Ein zu beobachtendes Problem ist, dass wenn ich einen Nichtmenschen körperlich befreie, ich ihn/sie weiterhin als Subjekt in objektifizierender Weise herabsetzen kann. Die Frage nach der Ursache und der eigentlichen Funktionsweise menschlicher Herabsetzung von Tieren findet eine zu vereinfachende Antwort in einem Begriff, der sich eigentlich eher ausdrücklich für konkrete Befreiungsaktionen eignet.

Der Anspruch derer, die Tierbefreiungen aktiv durchführen, kann weitreichender Natur sein. Die Bezeichnung „Befreiung“ im Bezug auf grundsätzliche Fragen von Unrecht (das man für sich selbst ja schließlich als Mensch auch einklagen können möchte – warum also nicht für Mitlebewesen?) täuscht aber vor, dass die Ursachen für Unrecht, und somit auch für körperliche Einsperrung und körperlichem Freiheitsentzug, mit dem körperlichen Befreiungsakt definitiv gelöst wären.

Die Tierbefreiung von menschlicher Unterdrückung an sich, müsste sich also den Fragen der Ursachen und Mechanismen, nicht nur von „Ausbeutung“, sondern von einem viel größerem Problem stellen, und zudem sollte vielleicht angesichts der Immensheit des Problems, etwas realistischer in der Eigenbezeichnung der politischen Agenda vorgehangen werden.

Aus: Tierrechte: zentrale Begriffe und Begriffserweiterungen > https://tierrechtsethik.de/tierrechte-zentrale-begriffe-und-begriffserweiterungen/

Für das Animal Sapiens > radikal-konstruktive Abgrenzung > https://tierrechtsethik.de/ausfuehrliche-pamphlete/gruende-zur-radikalen-abgrenzug/

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