Tierrechte: zentrale Begriffe und Begriffserweiterungen

E-Reader: Gruppe Messel 2021 / 2, ISSN 2700-6905, Jahrgang 3, Nr. 2, März 2021, Edition Farangis, Frankfurt am Main; https://d-nb.info/1230261095/34 ; urn:nbn:de:101:1-2021032721272318213493

Tierrechte: zentrale Begriffe und Begriffserweiterungen

Bild header: Farangis G. Yegane; Text: Gita Yegane Arani und Lothar Prenzel.

Alternative Ausdrücke für Speziesismus:

  • Spezies/Tier-Herabsetzung; Spezies/Tier-herabsetzend
  • Spezies/Tier-Abwertung; Spezies/Tier-abwertend
  • Spezies/Tier-Objektifizierung; Spezies/Tier-objektifizierend
  • Spezies/Tier-Diskriminierung; Spezies/Tier-diskriminierend

Präambel

Wir benötigen Begriffe, um die Diskriminierungsformen und die Ungerechtigkeiten zu beschreiben, die von menschlichen Gruppen und/oder Individuen im Bezug auf nichtmenschliche Tiere und gegenüber der nichtmenschlichen Welt im Ganzen ausgeübt werden – in all deren Facettenhaftigkeiten in denen solche unterdrückerischen Mechanismen, Gedanken und Handlungen in den unterschiedlichen menschlichen kulturellen Ebenen, so wie in Religionen, Wissenschaften, Recht, Kunst, etc. in Erscheinung treten.

Ebenso brauchen wir Begriffe für das allgemeine Phänomen menschlicher Zerstörung und Destruktivität in diesem Punkte. Wir (die Gruppe Messel) beziehen uns hierauf als Faunazid, insofern es um nichtmenschliche Tiere geht. Wir alle sollten mehr beschreibende Begrifflichkeiten entwickeln, für das, was wir bezeugen, und unsere Wahrnehmungen und Schlussfolgerungen können dabei auch unterschiedlich sein. Hierzu der folgende Text:

Tierrechte: zentrale Begriffe und Begriffserweiterungen

In der Tierrechtsdiskussion benötigen wir Begriffe, um die Situation zu beschreiben, in der Nichtmenschen (nichtmenschliche Tiere) sich aufgrund von abwertendem, objektifizierendem Verhalten seitens von Menschen befinden. Wie wir diese Begriffe nutzen und prägen, bestimmt auch, in welche Richtung die Diskussion uns führen wird. Auch müssen wir allgemeine Begriffe neu und in spezifizierter Weise definieren, so wie beispielsweise die Terminologien rund um „Recht“ und „Freiheit“. Das heißt zum Beispiel Begriffe, die Stützpfeiler zwischenmenschlicher ethischer Übereinkünfte sind, die bislang jedoch implizit den Ausschluss von Nichtmenschen mitdefinierten, indem sie in spezies-hierarchischer und anthropozentrischer Ausrichtung gedacht wurden.

Zahlreiche Begriffe, wenn nicht die meisten, sind gegenwärtig noch gekoppelt an Weltbilder, die Nichtmenschen ein mehr oder weniger festgelegtes Terrain zuordnen, das sich von einem menschlichen Herrschaftsanspruch herleitet, in dem Nichtmenschen eine untergeordnete Rolle zu menschlichen Belangen zugedacht wird.

Eine Kritik am Anthropozentrismus unserer Sprachsysteme soll nicht besagen, dass wir „den Menschen“ als homogene monolithische Masse denken. Menschen sind niemals grundsätzlich gleichgeschaltet, und was die Tierfrage und Umweltfrage anbetrifft, teilen nicht alle Menschen die dominanten herabsetzenden oder reduktiven Anschauungen über Nichtmenschen und die nichtmenschliche natürliche Welt.

Aus Tierrechtssicht bewegt sich die Problematik von Verstößen gegen Menschenrechte in zwischenmenschlichen Konstellationen, auf der gleichen Landkarte ethischer Fragestellungen, die sich in der Menschheitsgeschichte der Rubrik „Unrecht“ zuordnen lassen, wie die bislang unbeantworteten Fragen nach Tierrechten und Rechten um Zusammenhang mit umweltethischen Belangen. Jeder Schwerpunkt wird dabei aber politisch kontextualisiert betrachtet und die Objektifizierung und Herabsetzung von Nichtmenschen und der natürlichen Umwelt trägt jeweils ihre eigenen Alleistellungsmerkmale.

Eine Kritik am Anthropozentrismus unserer Sprachsysteme soll einen dominierenden menschlich-destruktiven Kollektivismus in Fragen stellen, um damit zugleich auch Definitionen von zwischenmenschlichem „Recht“ aus Tierrechtsperspektive hinterfragbar zu machen.

Zum einen baut unser „Recht“ auf einem impliziten anthropozentrischen „Recht“ zur Objektifizierung der nichtmenschlichen Welt auf. Zum anderen haben wir als „Menschen“ aber kein „Recht“ solch einen impliziten Herrschaftsanspruch (den wir qua unserer Spezies erhalten und den wir über alle anderen Spezies ausüben können) nun wiederum als zugehörige zur Gruppe der Homo sapiens grundsätzlich zu kritisieren und ein vergleichbares Fundament von „Recht/en“ für Nichtmenschen einzuklagen – auf Grundlage der Fragen des „Rechts“ das unser menschliches „Recht“ begründet.

Die ethischen Bausteine, die unser Menschenrecht ausmachen, sind für die meisten Menschen ausschließlich. Die Gedanken von „Würde“ und „ursächlicher Freiheit“ koppeln sich für die meisten, an Begriffe, die mit Tierlichkeit nicht assoziiert werden sollen. Wir haben kurzum theoretisch unweigerlich „Rechte“ als Menschen, im gleichen Zuge in dem Nichtmenschen unweigerlich keine „Rechte“ haben dürfen.

Die Frage, ob diese Art Kontraktualismus auf Spezies-Ebene wirklich funktioniert, muss dabei deutlich verneint werden, sonst würde die automatische Berechtigung auf Menschenrechte (qua Spezieszugehörigkeit zur Spezies Mensch) garantieren, dass es keinerlei Verstöße gegen Menschenrechte mehr geben würde oder jemals hätte geben dürfen, und es würden auch keine Debatte darüber mehr geben müssen, was Menschenrechte eigentlich bedeuten und was nicht (man denke an den Konflikt zwischen Umweltschützer*innen und Menschen die Wirtschaft und Konsum in umweltschädigender Weise unterstützen).

Kollektive dominante abwertende Haltungen von Menschen gegenüber der nichtmenschlichen Welt sind nicht auf jeden Menschen, als Individuum oder in der Gruppe, automatisch zu beziehen qua Zugehörigkeit zur Spezies Mensch. Die dominante Herabsetzung und/oder Objektifizierung von Tieren, seitens der meisten Menschen in der uns bekannten Vergangenheit und in der Gegenwart, ist aber ein sozialer Umstand, dem als gesellschaftliches Phänomen auf globaler Ebene aus Tierrechtssicht unweigerlich Rechnung getragen werden muss.

Folgende Begriffe stehen gegenwärtig für zentrale Standpunkte in der Tierrechtsdiskussion und im Tierrechtsaktivismus: Tierrechte, Tierbefreiung, Speziesismus, Antispeziesismus, Anthropozentrismus.

Diese Begriffe werden von der Tierrechtsbewegung (und Tierrechtsaktivist*innen), wenn man genauer hinschaut, aber definitorisch unterschiedlich gebraucht. Dennoch einigt sich unsere Bewegung immer wieder auf ein paar kleinste gemeinsame Nenner zwischen den verschiedenen Ansätzen. Nichtsdestotrotz können die Ziele aber letztendlich völlig auseinanderdriften. Wir haben beispielsweise Tierrechtler*innen, die von einem „intersektionalen“ Diskurs her beeinflusst sind, wir haben Aktivist*innen, die sich eher an den Argumentationen der Umweltbewegung orientieren, wir haben einige „Schulen“ in der Tierrechtsbewegung, etc.

Bei der Anwendung von Begrifflichkeiten, die unsere Definitionen von Tierrechten kennzeichnen:

  1. Ist eine kritische Hinterfragung der Begriffe zulässig und weiterführend
  2. Sind alleinstehende Begriffe (z.B. „Tierrechte“), die als Übereinkünfte dienen, nicht ausreichend, um richtungsweisend fungieren zu können, sondern eine allgemeine Kontextualisierung der Begriffe ist maßgeblich
  3. Sollten Diskussionen selbstverständlicher und offener laufen. Die tragenden inhaltlichen Pfeiler sollten so stabil sein, dass der Ausbau an gedanklicher Architektur mit allen uns sprachlich zur Verfügung stehenden Bausteinen arbeiten kann. Solange erklärt wird, was mit Begriffen gemeint ist, durch Kontextualisierungen, besteht auch weniger Gefahr, dass Inhalte fahrlässig verwässert und/oder verwechselt werden; vermeintlich Emanzipatives sollte sich dann nicht als sein Gegenteil erweisen müssen.

Beispiele hierfür:

  • Nutze ich die klassische biologistische Insel zur Beschreibung meines Endruckes von Tieridentität, dann kontextualisiere ich meine Konstruktion von Tieridentität nicht über den biologischen naturwissenschaftlichen Rahmen hinaus. Eine primäre Zuordnung von Tierlichkeit zu den Naturwissenschaften ist jedoch z.B. sozial und philosophisch reduktiv, etc.
  • Das gleiche würde für das Modell von Religion und göttlicher Forderung nach Fürsorge für ‚die Schöpfung‘ gelten: hier fehlt eine außerreligiöse Kontextualisierung von Tiersein, welches sich nicht von selbst aus, in diesen Rahmen einordnen lassen muss.

Um der „freien Zone“ von Tierlichkeit Rechnung zu tragen, verwenden wir den Begriff der Tierautonomie.

Eine Beschreibung der zentralsten eigendefinitorischen Begriffe der Tiere-verteidigenden-Bewegungen

Tierrechte:

Bei diesem Begriff muss zu klären sein, was jeweilige Aktivist*innen/Autor*innen (Diskutant*innen und Rezipient*innen) unter „Recht/en“ grundsätzlich verstehen – sowohl in Hinsicht auf Menschen als auch auf nichtmenschliche Tiere, als auch in Hinsicht auf die natürliche Welt, um ein Bild vom großen und ganzen zu erhalten, als das Bezugsfeld, das zur Diskussion steht. Was ist „Recht“ an sich, was wird unter einer Qualifizierung für „Rechte“ verstanden, wie werden Rechtsbegriffe gebildet und wie können sie neu oder anderes gebildet werden und warum. Viele Menschen beziehen den Gedanken von „Recht/en“ immer auf ein bereits bestehendes Konstrukt von „Recht“, und legitimieren (willentlich oder unwillentlich) dabei die faktische Entrechtung von Nichtmenschen und des natürlichen Raums. Ein „Recht“ wird unserer Meinung nach dann nötig, wenn ein menschlicher Übergriff in den Lebensbereich anderer sattfindet und eingeschränkt oder verhindert werden muss (bezieht sich bislang in der Form in erster Linie auf Menschen). Ein „Recht“ kann aber auch als Ausdruck einer dominanten Machtposition verstanden werden, was der landläufigeren Vorstellung von „Recht“ entspricht, auch wenn die Dominanz mit viel ethischem Anspruch ausgekleidet wird. Es geht also darum die Idee von „Recht/en“ neu zu durchdenken und kritisch zu hinterfragen, um so Nichtmenschen und ihre Tierrechte und die natürliche nichtmenschliche Umwelt adäquat mit zu priorisieren und so grundsätzlich ethische Sekundarisierungen (und ethische Marginalisierungen) zu vermeiden.

Tierbefreiung:

Dieser Begriff wird allgemeinhin in der Bewegung von Menschen, die sich für Nichtmenschen engagieren, als der emanzipativste Begriff gehandelt. Problematisch ist, dass der leibliche Befreiungsakt hier in der Regel an Theorien gekoppelt ist, die mehr auf die Bekämpfung von „Ausbeutung“ fokussieren, statt auf „Unrecht“. Die Herabsetzung von Tieren in unseren Gesellschaften bedeutet jedoch das gleichzeitige in Abrede stellen der Kapazität zum Freisein. Dies bildet bei Tierbefreier*innen aber keinen Gegenstand in dem Anspruch auf eine menschliche Befreiungstat. Dass andere Menschen immer wieder und immer weiter Tiere einsperren, als Ausdruck dessen, was diese Menschen diesen Tieren in Abrede stellen, lässt sich allein durch das Öffnen von Mauern, Zäunen, Stall und Käfig nicht lösen. Die „theoretischen Käfige“ müssen mit geöffnet werden, damit überhaupt keine Käfige mehr gebaut werden und Lebensräume nicht geraubt werden.

Die Tierbefreiungsbewegung bemüht sich nicht um eine Enthebelung von kulturellen und theoretischen Entmachtungsfaktoren gegenüber der Tierlichkeit, allein indem sie große Ansprüche auf politische Unabhängigkeit ihrer eigenen Bewegung erhebt. Der Anspruch zum Beispiel darauf, dass verbriefte Rechte nicht nötig seien bei Nichtmenschen, bei einen selbst als Menschen aber schon, macht die Bewegung unglaubwürdig. Ebenso der sozio-ethische Ausschluss von Tierlichkeit. Wie sollen Tiere weltweit von einer Gruppe von Menschen „befreit“ werden, wenn diese Gruppe von Menschen selbst Mitträger von Entmachtungs- und Einsperrungsvorrichtungen sind – aufgrund ihres Unterlassens, die Mechanismen auf gesamtkultureller Ebene zu demontieren, die die konstante geistige Abwertung von Nichtmenschen ermöglicht?

Ein zu beobachtendes Problem ist, dass wenn ich einen Nichtmenschen körperlich befreie, ich ihn/sie weiterhin als Subjekt in objektifizierender Weise herabsetzen kann. Die Frage nach der Ursache und der eigentlichen Funktionsweise menschlicher Herabsetzung von Tieren findet eine zu vereinfachende Antwort in einem Begriff, der sich eigentlich eher ausdrücklich für konkrete Befreiungsaktionen eignet.

Der Anspruch derer, die Tierbefreiungen aktiv durchführen, kann weitreichender Natur sein. Die Bezeichnung „Befreiung“ im Bezug auf grundsätzliche Fragen von Unrecht (das man für sich selbst ja schließlich als Mensch auch einklagen können möchte – warum also nicht für Mitlebewesen?) täuscht aber vor, dass die Ursachen für Unrecht, und somit auch für körperliche Einsperrung und körperlichem Freiheitsentzug, mit dem körperlichen Befreiungsakt definitiv gelöst wären.

Die Tierbefreiung von menschlicher Unterdrückung an sich, müsste sich also den Fragen der Ursachen und Mechanismen, nicht nur von „Ausbeutung“, sondern von einem viel größerem Problem stellen, und zudem sollte vielleicht angesichts der Immensheit des Problems, etwas realistischer in der Eigenbezeichnung der politischen Agenda vorgehangen werden.

Speziesismus:

Dieser Begriff wurde jüngst von Aktivist*innen/Autor*innen kritisch hinterfragt, vor dem Hintergrund, dass die klassischen Ismen sich, geschichtlich und soziologisch betrachtet, auf zwischenmenschliche Ungerechtigkeiten beziehen, und immer den gezielten Ausschluss aus dem ‚vollen Menschsein‘ suggerieren und beinhalten würden, dass Nichtmenschen aber nicht aus diesem Kreis ausgeschlossen werden können, sondern, dass man die Herabsetzung/Objektifizierung von Nichtmenschen durch Menschen ganz in seinem eigenen Recht anschauen und analysieren müsste. Durch eine Gleichsetzung mit der Problematik innermenschlichen Konflikte, würde der Besonderheit der Problematik, der Tiere sich in Gegenüberstellung mit den Menschen sehen, nicht Rechnung getragen. Die Gleichsetzung von Speziesismus mit Rassismus und Sexismus sei also in sich problematisch.

Man könnte nun entgegnen, dass „Ismus“ grundsätzlich eine Herabsetzung bezeichnen kann, und dass dies nicht unbedingt in Korrelation zu zwischenmenschlichen „Ismen“ stehen muss. Auch könnte man die zwischenmenschlichen Formen von Ungerechtigkeiten auf einer Ebene betrachten, in der menschliche und tierliche Subjekte viel näher rücken, indem man von einer Kernindividualität ausgeht – dass die Zugehörigkeit zu einer diskriminierten Gruppe von Menschen damit auch nicht automatisch bedeutet, dass diese Identität das Ende des Eigenerlebens des betroffenen Subjekts sein muss.

Aber in Hinsicht auf soziologische und politische Komponenten und die benannte Gefahr der Verwechslung von Diskriminierungsmomenten, können wir die Kritik nachvollziehen. Zudem noch ein weiterer, ganz anderer Kritikpunkt an dem Begriff Speziesismus berücksichtigt werden kann. Die Frage ist nämlich auch, ob Speziesismus nicht bereits in sich einen Biologismus in seiner Anwendung auf die Herabsetzung von Nichtmenschen durch Menschen in die Diskussionsebene hineinträgt, der bei alternativen Begriffen vielleicht vermieden werden kann.

Der Fokus beim Begriff „Speziesismus“ liegt völlig auf der noch ungeklärten Frage nach dem, was wir eigentlich unter Spezies-Vielfalt verstehen. Unter Spezies-Vielfalt verstehen die meisten Menschen Lebensbereiche, die sie ausschließlich versuchen mit Biologismen zu erklären: Wir haben es also eher mit einem „Spezies-Biologismus“ zu tun.

Die Benennung von „Spezies“, als dem Angriffspunkt für die Diskriminierenden, ist noch gar nicht auf der ganzen Ebene geklärt, denn die Fragen bleibt offen, inwieweit unsere Vorstellung von „Spezies“ selbst – solange sie nichtmenschlich sind – diskriminatorisch ist.

Die meisten Menschen können sich in unseren Gesellschaften bislang überhaupt nicht vorstellen, nichtmenschliche Tiere anders zu sehen als speziesistisch, taxonomisch, in Rängen, als „Züchtungen“ und „artgerecht“ – was einen eklatanten Biologismus darstellt, indem Menschen ökosoziale und tiersoziale Komplexität und Differenziertheit eingrenzen zum Zwecke objektifizierender Zuordnungen.

Antispeziesismus stellt sich potenziell gegen alle Speziesismen. Wir haben Speziesismus und Antispeziesismus respektive als sich auf mannigfaltig verschiedene Speziesismen beziehend definiert. Wir gehen davon aus, dass Speziesismus im allgemeinen über Alleinstellungsmerkmale verfügt – wie zum Beispiel, dass kulturell normalisiert ritualisierte Gegessen-/Einverleibt-werden und/oder der extreme Objektstatus, beinahe Gegenstandsstatus. Was die Entmenschlichung im „Ismus“ ist, ist die Objektifizierung hin zum Gegenstand in der Herabsetzung von Tieren und Tierlichkeit. Speziesismen betreffen zahllose zwischenmenschliche Interaktionsebenen und sie betreffen verschiedene Gruppen und Individuen nichtmenschlicher Tiere in unterschiedlichen Weisen.

Alternative Begriffe für Speziesismus:

  • Spezies-/Tier-Herabsetzung
  • Spezies-/Tier-Objektivierung
  • Spezies-/Tier-Diskriminierung, etc.

Anthropozentrismus:

Der Begriff Anthropozentrismus wirft im gleichen Zuge die Frage auf, was Zoozentrismus oder aber auch ein Zentrismus im Bezug auf alles Nichtmenschliche, also „die Natur“ im Ganzen wäre. Was verstehen wir unter „Mensch“? Die Antwort muss sich nicht auf ein verengendes Bild „des Menschen“ begrenzen lassen, das sich aus rein biologistischen Faktoren zusammensetzen müsste, sondern wir würden allgemeinhin auch Aspekte geistig-subjekthafter Individualität mit einbeziehen.

Viele Menschen würden aber an der Stelle, im Bezug auf alles sie umgebende nichtmenschlich-Tierliche oder -Naturhafte, die Ebene einer besonderen Prädeterminiertheit ihres Menschseins setzen, mit ganz klar verlaufenden Grenzen zu anderen „Geistern“ und „Seelen“ hin, die es aus ihrer Sicht nicht geben könnte – das „Subjektsein“ ist nicht zuletzt ein noch nicht ganz geklärter Begriff im Interspeziesbereich.

In den Vorstellungen der meisten Menschen wird eine geistig-subjekthafte Individualität nicht mit dem Verstand und dem Intellekt von Nichtmenschen assoziiert, und Nichtmenschen werden von vielen, wenn nicht den meisten Menschen, noch biologisch-naturwissenschaftlich und objektifizierend erklärt (und analysiert).

Die Rede von „Anthropozentrismus“ oder die Kritik an diesem, heißt nicht einfach Menschen nicht auch als zentrale „Perspetivnehmer“ akzeptieren zu können. Ein zentraler „Perspektivnehmer“ kann sich in unterschiedlicher Weise auf seine Mitwelt beziehen. Da wir den „Ismus“ in diesem Begriff haben, geht es aber um eine problematische Komponente, die hier ausgedrückt werden soll. Der kollektivistische, subsumierende und definitorische Aspekt spielt konkret beim Menschsein eine bekannte Rolle. Wir würden beim Anthropozentrismus an eine andere soziale Realität denken im Bezug auf das soziale Ganze, als wenn wir an Ökozentrismus denken. Ökozentrismus ist ein Begriff, der wiederum anthropozentrisch gedacht werden kann.

Anthropozentrismus bezeichnet die problematische Beziehung des Menschen als kollektiven Körper zu seiner nichtmenschlichen Mitwelt in seiner ausschließlichen und hierarchischen Selbstzentriertheit, bei der die anderen Lebewesen eine sekundäre Rolle zugeteilt bekommen. Wenn ich auch Teil einer anthropozentrischen Gesellschaft bin, und mich kaum daraus entfernen kann effektive, so kann mein Denken und mein Handeln, soweit es mir möglich ist, diesem Anthropos-Egozentrismus aber auch völlig entgegengestellt sein.