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Tierrechte und Menschenrechte

Wie kann ich meine menschlichen Grundrechte geltend machen zur Einforderung fundamentaler Tierrechte?

Tierrechte ABC

Wie kann ich meine menschlichen Grundrechte geltend machen zur Einforderung fundamentaler Tierrechte?

E-Reader: Gruppe Messel, Jahrgang 4, Nr. 7, 2022 > https://farangis.de/reader/e-reader_gruppe_messel_2022_7.pdf > https://d-nb.info/1270042017/34 > https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-2022101200225868900363
  1. Tierrechte auf eigene Füße stellen

Die ganzen Argumente, die gegen Tierrechte von Tierrechtsgegnern angeführt werden, bauen auf Konstrukten von Annahmen über Tiere auf, wie wir sie durch die verschiedenen (in erster Linie) naturwissenschaftlichen, philosophischen und religiösen Denktraditionen geprägt in unseren Gesellschaften und deren geschichtlichen Hintergründen vorfinden.

> Was hat zu einer Negation von Tieren, tierlichem Sein, Tierlichkeit geführt?

Wenn wir für Tierrechte argumentieren, können wir keinesfalls unerwähnt lassen, was zum einen dazu geführt hat, dass Annahmen über Tiere in der Menschheitsgeschichte kultiviert und gepflegt wurden, die Tieren jegliche Grundlagen zur Anerkennung und zum Schutz ihres Seins entzogen und verwehrt haben. Das heißt wir müssen uns das Bild, das über Tiere als Lebewesen in der Welt von Menschen generiert wurde, im Kontext mit dem Eigenbild der Menschen genau anschauen, um zu verstehen, wie die Ablehnung von Tierrechten argumentativ funktioniert und operiert.

> Menschen haben ihre Rechte formuliert, ohne die Mitwelt dabei in konstruktiver Weise einzubeziehen.

Zum anderen reicht es nicht, die Vorgehensweise in der Selbsterteilung von Rechten zu kopieren, denn der Weg zu den universellen Menschenrechten ist selbst geprägt von einer offensichtlich andauernden Geschichte der Ungerechtigkeiten und des Unrechts, und die Formulierung unserer eigenen Rechte hat sich vor einem Hintergrund gebildet, der gekennzeichnet ist durch eine ziemlich grundlegende Unkenntnis der essentiellen ethischen Zusammenhänge vom Menschsein im Kontext mit Mit- und Umwelt.

Der Mensch hat sich – vor dem Hintergrund schwerer hierarchischer Kämpfe jeglicher Form und innerer politischer Spannungen, Konflikte und Katastrophen – eine Grundlage für ein Rechtsverständnis geschaffen, das aber in Hinsicht auf die Fragen, die sich nun im Anthropozän aufwerfen, Defizite aufweist.

Weil wir unseren eigenen Konflikten erstmal entkommen mussten, so scheint es, damit wir überhaupt, mit eigenen Rechte versehen, uns auch um den Einsatz für eigene, originäre Rechte der Nichtmenschen und des nichtmenschlichen Raums einsetzten können (das heißt mithin auf ein Recht auf Schutz vor den Übergriffen seitens der Menschen und ‚der Menschheit‘ auf Tiere), sollten wir uns auch eingestehen können, wo die eigenen Rechtslagen, unsere Menschenrechte betreffend, auch an ihre eigenen Grenze stoßen, und dass wir an dieser Stelle noch um einiges nachjustieren müssen. Gerade in Sachen der Tierrechte weisen unsere Menschenrechte nämlich verschiedene besondere Defizite auf, aber dazu später.

Vor dem Hintergrund unserer Geschichte betrachtet reicht es also nicht uns als einen neutralen Blueprint für alle Fragen der Rechte und des Rechtsverständnisses zu verstehen – sondern Rechtsbegriffe, mit denen wir Nichtmenschen vor Menschen schützen, müssen grundlegend ihrer Problematik und den neuen Fragen, die sich anhand ihrer Problematiken aufwerfen, entsprechen.

Tierrechte in einer zu vereinfachten Form aufzubereiten und in der Art und Weise als große Forderung in der Raum zu stellen, beinhaltet bislang noch meist, dass Ursachen zu wenig oder garnicht adressiert werden. Die Übertragung des Themas „Grundrechte“ wird so oftmals zum ersten Stolperstein.

Tierrechtler riskieren durch eine zu vereinfachende Herangehensweise kommunikative Gräben zwischen Antispeziesismus, auf der einen, und Speziesismus und Tierobjektifizierung, auf der anderen Seite, noch zu vertiefen.

Ein Beispiel

„Zum Beispiel brauchen Tiere kein Recht auf Religionsfreiheit, aber sie brauchen ein Recht auf Leben und Freiheit, einschliesslich der körperlichen und geistigen Unversehrtheit.“ (1)

Hier haben wir einen typischen wohlwollenden Mangel an Sensibilität gegenüber den Fragen von Biologismen, die in den angeschnittenen sehr großen Themen sehr wohl eine Rolle im Bezug auf Speziesismus spielen. Es müssten Brücken geschlagen werden von humanzentrisch konnotierten Bollwerksthemen wie ‚Religion‘, zu Fragen grundsätzlicher ‚Spiritualität‘ (Geist, Denken), und dann bräuchte es wiederum interdisziplinäres Denken hin zu Fragen dessen, was „Geist“ und was auch wiederum „geistige Unversehrtheit“ mit implizieren würde. Es bleibt unerwähnt, warum wir zu einem Verständnis von körperlicher sowie geistiger Unversehrtheit in der Tierfrage noch so weit weg sind, dass wir quasi eine Forderung nach antispeziesistischen Rechtsformulierungen noch nicht einmal auskleiden mit der Beschreibung dessen, wie denn genau das Ausmaß und die Qualität des Unrechts überhaupt zu enthebeln wäre.

Die Forderung steht blauäugig im Raum: Wenn ich das Unrecht nicht benenne, wird es schwierig für uns alle eine klare Definition von Rechten, sowie auch von Grenzen menschlicher „Rechte“ in diesem Fall, einzufordern.

Alltagsspeziesismus – ein Raum ohne Tierrechte

Der „alltägliche Raum“ setzt sich als Alltagsspeziesismus zusammen, dies schlägt sich in den Schilderungen von Unrecht gegen Tiere aber wenig nieder. Selbst moralisch argumentierende Veganer meiden es Gedanken und Gefühle über Unrecht genauer auszudrücken, statt der Gegenseite nur reine Polemik entgegenzusetzen (2). Es ist ein Unterschied, ob ich Mitgefühl einfordere oder Unrecht anprangere. Unrecht anzuprangern ist auch möglich in einem Raum und Kontext, in dem legale Rechte für eine betroffenen Gruppe oder ein betroffenes Subjekt (bislang noch) fehlen.

  1. Unrecht an und gegenüber Tieren (und ihren sozialen und ökosozialen Kontexten) und tierliche Grundrechte

Kann man Tierrechte in Ableitung von Menschenrechten formulieren? (3) Das ist der allgemeine Kanon bislang. Diese Perspektive auf Tierrechte muss in der Annahme gehen, dass unser gegenwärtiges Weltbild eine ausreichend fortschrittliche Grundlage bildet, und wir nicht nochmal einen Schritt zurück treten sollten, um uns die Grundpfeiler der Identitäten (als Vorstellung, die wir uns über das ‚Wesen eines Lebewesens‘ machen) „Mensch“ und „Tier“ noch einmal neu und kritischer anzuschauen. Manche Tierbefreiungsansätze schlagen indes vor, das lästige Thema der „Rechte“ einfach ganz auszuklammern, als menschliches Konstrukt, das man nicht zwangsläufig auf Tiere anwenden müsse (4).

Was versteht man unter Tierrechten, dass sie einen doch so viel schwereren Stand haben, als Rechte ‚von Menschen für Menschen’‘?

Es gibt verschiedene Standpunkte, wie Menschen sich Tierrechte vorstellen – auf den Seiten derer, die sich für sie einsetzen, sowie auf den gegnerischen Seiten.

  • Es kommt bei Rechten nicht primär auf die partikularen Rechte in ihrer Angewandtheit an

Eine typische Frage würde so etwas lauten: „Ja, Tierrechte, was ist das denn? Versteht man darunter sowas, wie, haben Tiere so etwas wie Menschenrechte?“ Es ist natürlich bedenklich vereinfachend zu sagen, dass es bei Rechten an erster Stelle auf partikulare Rechte in ihrer Angewandtheit ankommen würde – sprich, wenn ich Rechte beispielsweise in der Fortbewegung habe, im Verkehr, im Straßenverkehr, als Fußgänger, als Fahrradfahrer oder wenn ich mein Wahlrecht habe um Parteien als Repräsentanten meiner Interessen zu wählen, dann sind dies im Prinzip partikulare Rechte, die sich ableiten von bestimmten Rechten, die wirklich fundamental sind.

  • Partikulare Rechte leiten sich von fundamentalen Rechten ab

Wenn wir über fundamentale Rechte sprechen, sind partikularistische Rechte erst mal nicht das Wichtigste. Ein Beispiel: Menschen sprechen von Artenschutz und von dem Begriff „artgerecht“. Ein Begriff, den wir in unserer Gruppe ziemlich problematisch finden, weil er die ökologische Feinheit, das ökologische Finetuning von Interaktion zwischen Lebewesen nicht umfasst, und ein stark von außen her bestimmender Begriff ist. Wir gehen an dieser Stelle nicht weiter auf die Problematik dieses Begriffes ein, aber wenn wir nun beispielsweise von Artenschutz reden, dann könnten wir sagen das dies ein partikularistisches Recht wäre, und zwar, dass bestimmte Tiere ein bestimmtes Recht auf bestimmte Lebensräume haben oder auf eine gewisse Flora, auf einem gewissen ökologischen Raum, der irgendwie geschützt sein muss, als ihr altes oder neues Habitat anerkannt werden muss, usw., usf. (Klar ist: Angrenzend sind selbstverständlich Grundrechtsfragen, nämlich, dass Tiere, die aus ihren Lebensräumen über lange oder längere Zeit herausgenommen wurde, kontextuelle und ökosoziale Rechte auf ihre neuen/alten Habitate haben müssen.)

  • Artenschutz impliziert aus Tierrechtssicht – neben Fragen der Grundrechte – in der Handhabung die Fragen partikularistischer Rechte

Die Frage, um die es aber bei Tierrechten im Wesentlichen geht, sind also die Grundrechte. Was sind und was wären diese Grundrechte und woraus leiten sich Grundrechte ab – damit sie auch wirklich dem herrschenden Unrecht entgegenwirken können?

  • Die Frage dessen, was Grundrechte sind, und worauf sie sich begründen sollten/könnten (nochmal neu deklinieren!)

Genau an der Stelle scheiden sich in Hinsicht auf Tierrechte die Geister – wie wir oben bereits konstatiert haben, und ich glaube Sinn der Sache ist auch nicht, dass wir meinen, wir müssten alle die gleiche Meinung teilen. Letztendlich teilen wir auch in Bezug auf Menschenrechte nicht immer alle die gleichen Meinungen.

  • Menschenrechte werden vermutlich nicht gemäß ihrer Ideale umgesetzt

Diese Aussage über Menschenrechte stünde im Zusammenhang mit dem oben als unzureichend beschriebenen Analogvergleich – bei dem wir davon ausgehen, dass Menschenrechte eine ideale Konstellation und Verwirklichungsmöglichkeit von Rechten, wie ein Automatismus, darstellen würden, den wir in passender und vorteilhafter Form eben als Blueprint für Tierrechte übernehmen könnten. (Wir können das nicht, ohne den Problematiken eben nicht wirklich gerecht werden zu können.)

Was könnten denn die Grundrechte im Bezug auf Tiere stattdessen im Spezifischen ausmachen?

Dazu, so glauben wir, muss man erstmal unabhängig vom Vergleich zum Menschen die Frage von Freiheitsrechten und der (Anerkennung der) Autonomiefähigkeit in den Raum stellen. Wichtig ist gerade, dass eben nicht „der Mensch“ Parameter ist (als Ideal oder Konstrukt). Das ist eine Frage der begrifflichen Perspektivwahl.

Freiheitsrechte und Autonomiefähigkeit sind Punkte in den Tierrechten, die zentral sind für die Frage der Grundrechte, weil sie das bezeichnete Gegenüber als Träger von Rechten begrifflich umschreiben, unter Berücksichtigung der Integrität der bezeichneten Subjekte.

Das heißt, das erste Grundrecht setzt voraus (beinhaltet also eine Voraussetzung), dass das Gegenüber in besonderer Weise wahrgenommen und somit ernst genommen werden muss, etc. Im Gegenzug sollten wir als Gesellschaft und als Individuen in der Lage sein uns kritisch zu fragen, warum wir Tieren Freiheitsrechte kategorisch absprechen?

  • Freiheitsrechte und Autonomiefähigkeit

Warum herrscht die Vorstellung, dass Tiere irgendwie instinktgetrieben, durch Kausalismen geleitet wären und nicht eigene komplexe Denkvorgänge haben auf ihre ganz eigene Art und Weise, eigene nicht minder komplexe und mitunter wahrscheinlich sogar komplexere Sprach- und Kommunikationskulturen, usw. usf.? Warum leiten wir alles vom menschlichen Paradigma ab, in hierarchischer und negierender Weise gegenüber der Verschiedenartigkeit tierlicher Subjekte?

Warum meinen wir, alles müsse initial nach „unseren“ (…) Begriffen erklärbar sein, wenn es um die Frage von Rechten anderer geht – ‚andere‘, durch die unsere Begriffe eigentlich eine sinnvolle Erweiterung erfahren müssten? Tiere sind faktisch gesehen solche anderen, die uns zum Nachdenken bringen sollten.

  • Die Nichtmenschen und die nichtmenschliche Mit- und Umwelt müssen nicht nach unseren Begriffen erklärbar sein, um im Sinne ihrer Rechte erkennbar zu werden

Jetzt könnte natürlich ein ziemlich banaler Einwand sein: „Nein, das sind keine ‚anderen‘, das sind halt einfach nur Tiere“. Aber an der Stelle spielt in der Tierrechtsdiskussion wieder grundsätzlich die Frage der Haltung eine Rolle. Für uns sollte eine zu beachtende Prämisse sein, dass wir es eigentlich in allen wichtigen ethischen Belangen immer wieder mit Haltungen und Haltungsfragen von Menschen zu tun haben. So kann ich die Haltung einnehmen, dass ich a priori voraussetze, dass Tiere vernunftbegabt sind, auf ihre ganz autonome und eigene Art und Weise, dass ich keine Definitionshoheit über sie besitze, dass sie aber dennoch Rechte haben, die sich eben aus ihrer Freiheitsfähigkeit und ihrer Autonomiefähigkeit ableiten lassen (beide Begriffe deuten implizit logischerweise auch darauf hin, dass ihnen genau dies in Abrede gestellt werden kann), und ich kann die Würde auch in all dem begründet sehen, indem ich ihnen dies alles eben in anerkennender Weise zugestehe.

Ich glaube, wenn wir anderen Wesen grundsätzlich alles aberkennen, was ihre Besonderheit ausmacht, dann können wir logischerweise diesen anderen Wesen auch keine grundlegende Würde als Ausdruck der Anerkennung und der ‚gutwilligen‘ Wahrnehmung ihres Daseins zusprechen. Es ist also auch eine Frage von Haltung und Perspektive.

So ist überhaupt die Idee, dass wir uns das Recht nehmen, anderen Rechte zuzugestehen oder (grundsätzlich) abzuerkennen auch lediglich begründet in Fragen meiner Haltungen, mit der ich meine ethischen Vorstellungen anderen im Guten wie im Schlechten aufoktroyiere.

  • Es besteht die Option der affirmativen Haltung in der Anerkennung der Rechte, und damit einhergehend der Würde anderer, ohne eine menschliche kollektivistische Definitionshoheit zur Untermauerung vorauszusetzen

Einen sehr schönen Ansatz hat die Philosophin Syl Ko beschrieben. Sie hat in Zusammenarbeit mit der Philologin Lindgren Johnson in einem Begleittext zu einer Ausstellung der koreanischen Künstlerin Mooni Perry vom spezies-subjektivistischen Ansatz gesprochen, der einer objektivistischen Perspektivität entgegengestellt wird. (5)

Tierrechte sind so etwas essentielles wie Menschenrechte. Sie betreffen uns alle. Wir alle stehen in irgendeiner Beziehung zu Tieren. Diese kann positiv und negativ, konstruktiv und destruktiv sein, mehr oder weniger, und es ist definitiv an der Zeit Tierrechte nicht als Sonderthema zu sehen, sondern sie gehen jeden Menschen etwas an.

Bei Tierrechten geht es letztendlich darum: wie beziehe ich mich auf die Tiere in meiner Umwelt und auf die Tiere im von Menschen in hegemonialer Weise geprägten politischen Räumen insgesamt, etc.

  1. Das eigene Recht im Kontext mit der Realisierung von Tierrechten

Ein Problem besonderer Natur ist, dass ich als Mensch effektive keine in direkter Weise wirksam zu machenden Rechte habe mich für den nichtmenschlichen Raum in unabhängiger Weise von gesellschaftlichem tierobjektifizierendem und „die-Natur“-objektifizierenden Denken und den daraus folgenden Handlungsweisen einzusetzen.

Unter Menschen ist es leichter, dass Menschen sich (typischerweise) für Menschen einsetzen. Dieser Einsatz wird allgemeinhin als vom Grundsatz her wichtig erachtet, wobei selbst hier soziologisch betrachtet allerhand Hindernisse hemmend fungieren.

Sich als Mensch aus dem Territorium des Menschseins, als „unbedingter Gemeinschaft“, im Sinne der Tiere (in neuer Betrachtungsweise) und des nichtmenschlichen Raums (wegen seiner Selbst und nicht als Ressource für „unsere“ Zukunft, etc.) einzusetzen, wird in der Regel nicht ernst genommen. Das heißt:

Ich habe als Mensch, der ich von der Gesellschaft mit gewissen Rechten ausgestattet bin, keine Möglichkeit auf die Rechte, die ich in meiner Wahrnehmung bei Tieren anerkenne (denen nach unseren Begrifflichkeiten bislang keine effektiven Rechte zugestanden wurden) zu pochen, und diese im menschlich-hegemonialen Raum einzuklagen, solange keine grundlegenden Rechte für Tiere (…) verbildlich in den menschlichen Gesellschaften formuliert und überhaupt gedacht wurden (wobei an dieser Stelle eine besondere Hinterfragung über das Thema der Negation des Tierseins und der ‚Negation von Rechten‘ seinen Platz finden könnte.) In Hinsicht auf „die Natur“ wird ein Eigeninteresse des Genus „Mensch“ als wichtigerer Dreh- und Angelpunkt gedacht als es ein Recht von Tieren auf „die Natur“ als ihrer Heimat sein dürfte.

Selbst in der Kommunikation über Tiere stoße ich auf Hindernisse, dass Gesprächspartner, Leser, Zuhörer, meinen Standpunkt nicht in wesentlicher Weise ernst nehmen müssen, denn man kann sich auf vorherrschende Übereinkünfte in der allgemeinen Haltung ‚Mensch > Tier‘ berufen, und die Relevanz der tiefergründigen Hinterfragung in Zweifel stellen, ohne sich dabei ‚speziesistische Ignoranz‘ vorwerfen lassen zu müssen, etc. Es besteht schlichtweg keine Sensibilisierung in der Gesellschaft (auch nicht in den hörbareren Mehrheiten von Minderheiten) – gleich wie diese sich gebildet hätte haben können.

Im Prinzip enden meine Menschrechte-als-Tierrechtler an der Grenze, an der ich mich als Mensch mich für Tiere einsetzte, im Sinne dessen, dass ich kein Recht habe, eine von der gesellschaftlichen Mehrheit stark abweichende Sicht auf Tiere zur Disposition zu stellen. Das Bild über Tiere, das wir besprechen, darf nicht von dem in der Gesellschaft herrschenden Bild abweichen – obgleich dieses Bild dazu führt und geführt hat, dass wir Tiere schlichtweg objektifizieren. Meine Haltung zu Tieren muss sich irgendwo im Rahmen des Spektrums bewegen, dass uns in der Gesellschaft geläufig ist als irgendeine der bekannten Haltungen zu Tieren.

Wenn ich eine freie konstruktive Herangehensweise einfordere, existiert dafür schlichtweg kein ‚freier konstruktiver‘ Raum im Gedankenvokabular zivilgesellschaftlicher Kategorien sozialer Relevanz. Unsere explizite Thematisierung einer antibiologistischen Tiersoziologie als Herangehensweise können wir also lediglich auf philosophischer Ebene beitragen. Eine soziale Wirksamkeit ist dank der festen Fremddefinitionen über den nichtmenschlichen Raum bislang nicht möglich.

Als letztes Halten wir also fest, dass meine Menschenrechte sich als Tierrechtler relativieren. Mit der Rechtslosigkeit von Tieren kippen meine Rechte als menschliches Subjekt. Die Bedingtheit von Tierrechten in ihren Zusammenhängen mit den Rechten der natürlichen Umwelt ist das weitere entscheidende Kapitel, dass aber perspektivisch genau aus dem Grund so schwer zu beschreiben ist, gerade weil das Thema „Tiere“ von Grund auf in unzureichender reduktiver Weise behandelt wird.

Es werden nicht nur Tiere selbst und die nichtmenschliche ‚natürliche‘ Welt selbst menschlich-arbiträren Willkür-Entscheidungen untergeordnet, sondern auch überhaupt die Diskussionsbasis über sie finden wir in den gängigen Diskursen inhaltlich stärkstens eingeengt vor.

  1. Mögliche Handlungsebenen

Jedoch, da Tierechte effektiv in der Form auch über die (zivil-)gesellschaftliche Ebene entzogen, und kaum, verzerrt oder auch gar nicht in Betracht gezogen werden, habe ich die Möglichkeit erstmal über die soziologische Ebene, durch Sprache und Handeln, dem kulturellen Geflecht der Negation (die wir beobachten und die wir kritisieren) entgegenzuwirken. Festzuhalten ist, dass sich der Widerstände bewusst zu sein, zum Teil der Fallanalyse werden muss.

So schlägt anscheinend in der Suche gerade danach, wie man die großen gesellschaftlichen Hindernisse umschiffen könnte, die Philosophin Lori Gruen vor, dass wir (aber) statt die Rechtslage miteinander auszukämpfen, uns auf unseren moralischen Kompass stützen sollten. So würden wir auch die Hürde von Hierarchisierungen (aufgrund bestimmter kognitiver und sensueller Fähigkeiten und der Nähe zum Menschen hin) in den populäreren, bislang diskutierten Tierrechtsansätzen in kluger Weise umgehen können:

„Wenn wir stattdessen auf das fokussieren, was wir einander und anderen Tieren schuldig sind, dann werden unsere Beziehungen zu einem zentraleren moralischen Belang.“

Und

„Darauf zu fokussieren, wie sehr andere Tiere uns ähneln, zwingt uns dazu, sie in unser, sich nach dem Menschen orientierenden Rahmenwerk einzugliedern; wir erteilen ihnen Beachtung im Punkte dessen, was wir glauben, dass sie mit uns teilen, statt wegen dem, was ihr eigenes Leben bedeutsam und wertvoll im eigenen Lichte macht.“ (6)

Wobei Gruen das Kind mit dem Bade beinahe auszuschütten scheint, indem sie, aufgrund der Konfliktpotenzials so scheint es uns, Rechte im nichtmenschlichen Bereich für redundant zu halten scheint, was unlogisch ist, da man den Schutz vor menschlichen Übergriffen, nur auf der Rechtsebene realisieren kann – genau wie bei den geschichtlich anders gewachsenen Menschenrechten, wird man Übergriffe von Menschen gegenüber Tieren und der Natur (…) nur mittels juristischer Regulierung und kollektiven Übereinkünften verhindern können.

Die Negation von Tiersein und Tierlichkeit, und die Relegation tierlicher Belange in die „Nichträume der Irrelevanz“ durch die Operationsmodi von Terminologien der Fremddefinition, die genau mein Recht unwirksam machen wenn ich über den menschlichen Rahmen hinaus Rechte thematisieren und einklagen will, sind zugleich Zeugnis dessen, dass Entrechtung in der Gesellschaft selbst ihre Wirksamkeit generiert.

Und genau an dieser Stelle kann ich somit die Gesellschaft nach dem „warum“ befragen und sollte gezielt Grenzen zu den Vorgehensweisen der „Solidaritätsstiftung“ und „Einhelligkeit“ ziehen, die das Netz an Fehlbeobachtungen und Fehlschlüssen über die Mensch-Tier-Beziehung eher noch enger knüpfen, statt es aufzulösen.

  1. https://animal-rights-switzerland.ch/themen-tierrechte/ (Zugriff: 11.10.2022)
  2. In sozialen Netzwerken ist immer wieder zu beobachten, dass Veganer moralische Vorwürfe und Forderungen kaum mit einem Diskurs koppeln, der Fragen über Unrecht aufwirft und/oder Ursachen analysiert. Stattdessen dominiert eine Rhetorik der eingeforderten oder demonstrierten Mitfühlsamkeit/Compassion als Basis, des Altruismus, des Sentientismus (mit biologistisch-reduktiver Ausdeutung, die die Verneinung von „Denken“, Sentienzdiversität, … nicht angeht), Themen aus der ‚Umweltbewegung‘ (die Tiere primär in die Rubriken Artenschutz und „Tierfabriken“ einteilen. Tiere werden zur abhandelbaren „Spezies“ ohne Faktizität eigener Geschichte und ohne eigene Geschichten, Sprache, Denken, etc.)
  3. Hierzu gehören Argumente wie das der Vergleichbarkeit mit Menschen, Abweichungen von ableistischen Kontraktualismen, Analogievergleiche zu Menschenrechtsverstößen, wie beispielsweise https://www.tierimrecht.org/de/ueber-uns/publikationen/argumentarium/tierrechte/ (Zugriff: 11.10.2022)
  4. Die Philosophin F. Schmitz führt an: „Was eine Einführung von Grundrechten für Tiere praktisch bedeuten und inwieweit sie Tiere wirklich effektiv schützen könnte, ist unklar“ in ihrem Text: Tierschutz, Tierrechte oder Tierbefreiung?, Seite 95, online einsehbar auf https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/9491/file/mrm2015_02_S87-96.pdf (Zugriff: 11.10.2022). Dem müssen wir entgegenhalten: diese Frage würde man in Sachen (universeller) Menschenrechte nicht stellen, warum tun wir dies bei Tieren?!
  5. Ich habe Syls exzellenten Text, den sie in Zusammenarbeit mit Lindgren Johnson verfasst hat, ins Deutsche übersetzt. Der Text ist auch auf unserer Seite im Englischen veröffentlicht. Beide Texte sind auch erreichbar im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. deutsche Fassung: https://d-nb.info/1234807912/34 ; englische Originalfassung: https://d-nb.info/1234872005/34
  6. https://simorgh.de/gruen/lori_gruen_sollten_tiere_rechte_haben.pdf, die Übersetzung müssen wir noch archivieren, der englischsprachige Originaltext befindet sich auf https://www.thedodo.com/should-animals-have-rights-396292655.html (Zugriff: 11.10.2022)

Notiz: Wir können nicht einerseits Analogievergleiche tabuisieren und andererseits eine Formulierung von (Tier-)Rechten vorschlagen, die über das Vehikel der Vergleichbarkeit arbeitet, ohne dabei in beiden Fällen nicht über unser Hierarchiedenken zu stolpern, etc.

Notiz: die Mensch-Tier-Beziehung ist im Mindesten Triangulär: Als Mensch-Mensch-Tier-Beziehung oder auch Mensch-Menschen-Tier-Beziehung, darüber hinaus auch als Mensch-‚gestörtes-Verhältnis-zur-nichtmenschlichen-Welt‘-Mensch-Tier…-Beziehung. Es gibt keine neutrale „Mensch-Tier-Beziehung“ in gegebener Situation.

Angliedernd

Tierobjektifizierung / Speziesismus und seine Spezifika, https://farangis.de/reader/e-reader_gruppe_messel_2022_6.pdf

Tierrechte: zentrale Begriffe und Begriffserweiterungen, https://farangis.de/reader/e-reader_gruppe_messel_2021_2.pdf

Fokus Menschenrechte im Verhältnis zu Tierrechten:

Tierrechte und antibiologistische Tiersoziologie: Der Tierrechtsdiskurs kann nicht weniger komplex geführt werden, als Diskurse über Menschenrechte, https://simorgh.de/about/tierrechte-und-tierrechte/

Gruppe Messel Reader https://simorgh.de/about/gruppe-messel-reader/

Die Identitäten „Mensch“ und „Tier“ > https://www.simorgh.de/objects/what-is-an-animal/ > dieser Text auf Deutsch: Mensch-Maschine? Tiervernunft!, S.7 > https://farangis.de/reader/e-reader_gruppe_messel_2021_7.pdf

Zum Thema Verschiedenartigkeit von Tierlichkeit > https://farangis.de/tas/tschoerdy_azadeh_und_saline_2022_3.pdf, S.3

 

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