Tier als konstruiertes Fremdes in welchem Raum eigentlich?

Tiergeschichte ‚von unten‘

Tier als konstruiertes Fremdes in welchem Raum eigentlich?

Tierrechte Messel

Dem folgenden Inhalt vorausgeschickt: Unsere Kritik/en richtet sich nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen eine strukturelle Tendenz im tierethischen Diskurs, die selbstverständlich durch konkrete Positionen repräsentiert wird. In einer Gesellschaft, die in nahezu allen Bereichen von speziesistischen und tierobjektifizierenden Selbstverständlichkeiten geprägt ist, reicht es nicht aus, Tiere in bestehende philosophische Raster einzupassen. Solange das gesellschaftliche Erbe von Tierobjektifizierung nicht grundlegend aufgearbeitet wird, besteht die Gefahr, dass neue Theorien lediglich kompatible Varianten desselben Rahmens produzieren. Unser Anliegen ist daher nicht die Produktion weiterer „diskursfähiger Modelle“, sondern die Benennung einfacher, aber grundlegender Asymmetrien, die im theoretischen Betrieb häufig übergangen werden.

Theorie als letzte Instanz von Tierobjektifizierung? Philosophische Lokalisierung von Tieren als „Fremden“?

Ein Tierrechtsphilosoph formuliert es implizit so:

Der Mensch sei normativer Raumhalter. Das Tier sei der Ankommende,  Geduldete, wohl auch Willkommengeheißene in diesem Raum.

Wir finden so eine Struktur ist problematisch. Denn sie setzt voraus, dass Tiere als Fremde erscheinen könnten, in einer Welt, die sie evolutionär lange vor menschlicher Territorialpolitik bewohnten. Wer hier als „Gast“ erscheint, ist bereits in eine Besitzordnung eingeordnet. Gastrecht impliziert Hausherrschaft. Duldung impliziert Vorrang. Die Metapher verrät die Hierarchie, die sie zu überwinden vorgibt.

Der von dem Philosophen gewählte Ansatz beruft sich auf Begriffe von Kant über Weltfrieden, Hospitalität und Gastrecht, die dieser auf Bezüge von Menschengruppen untereinander bezog. Es ist nachvollziehbar, dass Tierrechtstheoretiker immer wieder den Rekurs über eine philosophische Absicherung wählen, aber:

Kant als unbefragte Matrix?

Wer sich heute auf Immanuel Kant beruft, um dringende ethische Fragen zu klären, kann dies nicht mehr im Modus selbstverständlicher Autorität tun. In Debatten um Universalismus, Vernunft, Gastrecht oder Weltbürgerrecht ist es nicht akzeptabel, philosophische Autoritäten als normative Matrix zu übernehmen, ohne ihre historischen und strukturellen Voraussetzungen offenzulegen.

Die Auseinandersetzung mit Kants Rassentheorien hat gezeigt, dass sein Universalismus nicht frei von impliziten Hierarchisierungen war. Wenn dieser Universalismus kritisch entkoppelt werden muss, um rassismuskritisch anschlussfähig zu bleiben, dann gilt dasselbe für seine Übertragung auf nichtmenschliche Tiere.

In dem angesprochenen Konstrukt gilt zu beachten > die Begriffe

  • Universalismus
  • Vernunft
  • Fremdheit
  • Gastrecht
  • Weltbürgerrecht

entstanden aus einer ‚spezifisch menschlichen Perspektive‘ [dies unter Vorzeichen!]. Sie tragen die Ausschlüsse ihrer Zeit in sich – darunter rassistische und speziesistische Strukturannahmen. Warum sollte ein kanonisiertes Denken, das historisch Tiere als Mittelwesen behandelte, Maßstab tierethischer Begründung sein?

Die methodische Differenz

Hier zeigt sich eine strukturelle Asymmetrie. Menschenrechte werden nicht dadurch legitimiert, dass Menschen zuvor in eine philosophische Matrix eingepasst werden. Niemand prüft ernsthaft, ob Menschen die Bedingungen erfüllen, um Träger von Rechten zu sein. Bei Tieren hingegen wird häufig genau so verfahren. Zuerst wird definiert. Dann kategorisiert. Dann geprüft.

Es findet eine Triangulierung statt Unmittelbarkeit zwischen Recht und Subjekt statt, das heißt an die Stelle unmittelbarer Bezugnahme [Relationalität] tritt eine Konditionalität. Diese bildet sich aus:

  • Menschlicher Theorie
  • Menschlicher Begriffsarchitektur
  • Tier als Prüfobjekt

Diese Methode reproduziert Objektivierung, indem sie die direkten Bezüge als den verbindlichen Ausgangspunkt für die Begründung von Rechten verweigert.

Das Tier erscheint nicht als unmittelbar betroffenes Gegenüber, sondern als Fall innerhalb eines Systems. Seine Anerkennung hängt davon ab, ob es in vorgegebene Kategorien passt.

Würde man Menschenrechte auf dieselbe Weise behandeln, müsste man zunächst evaluieren, ob Menschen bestimmte theoretische Kriterien erfüllen. Die Absurdität dieses Gedankens macht die methodische Differenz sichtbar [Herabwürdigung, Abwertung und Spaltung von Relationalität] und legt offen, wie eine biologistische Vorstrukturierung als einengende Vorurteilslage das Denken über tierliche Belange prägt.

Epistemisches Eigentum

In den aktuell bereits als „klassisch“ zu verstehenden Ansätzen werden Tiere nicht als Ausgangspunkt genommen, sondern integriert. Sie werden aufgenommen, erweitert, mitgedacht. Doch sie werden innerhalb eines Rahmens verstanden, der nicht von ihnen ausgeht, weil die ursächliche Objektivierung nicht als eine „Wahrheit“ und als der echte Ausgangspunkt der Bezeichnung des Subjekts, dem man sich hier annähert, bezweifelt wird. So werden Tiere zu einer Form philosophischen Eigentums: nicht materiell, sondern begrifflich. Ihre Existenz wird durch „menschliche Theorie“ verwaltet.

Ausgangspunkt: reale Objektivierung

Die entscheidende Frage lautet nicht: Welche Theorie kann Tiere angemessen einordnen? Sondern: Wie beenden wir reale Objektivierung?

Reale Objektivierung zeigt sich in:

  • Industrieller, ritueller, eklektisch sich vollziehender Tötung und Verletzung
  • rechtlichem Objektifizierbarkeitsstatus
  • Instrumentalisierungsweisen
  • Habitatzerstörung, in Abredestellung von Habitatsrechten, für die Menschen ihre eigenen gemeinwesenschaftlichen Kriterien zur Inanspruchnahme als Voraussetzung begreifen

Tierrecht kann nicht primär aus kanonischen Vehikeln konstruiert werden. Es muss von den unmittelbaren tierlichen Realitäten und den konkreten Konfliktlagen zwischen menschlich-hegemonialer Macht und tierlicher Existenz ausgehen.

Nicht Duldung. Nicht Gastrecht in einem von den-Macht-und-Gewalt-Ausübenden gesteckten Rahmen. Nicht Integration in bestehendes System. Sondern die Revision der Systeme selbst würde eine Unterbrechung dieses Teufelskreises darstellen. Dass Disruption in Diskursen nicht möglich sei, halten wir für ein konstruiertes gedankliches Vorurteil. Solange die eigenen Theorien die eine oder andere Hürde nicht nehmen wollen, kann natürlich keine Veränderung an begrifflichen Normen innerhalb der Gesellschaft in Gang gesetzt werden, in der tierobjektifizierende Sprache mehrschichtig wirksam ist.

Animal/Nature/Human-Communal living as Activism

27.02.26

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